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Daß man für den Gottlosen Partei nimmt, ist ein übles Ding, - daß man den, der Recht hat, im Gericht hinwegstößt.
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Es ist nicht gut, die Person des Gottlosen achten, zu beugen den Gerechten im Gericht.
Es ist nicht gut, die Person des Gottlosen achten, zu beugen den Gerechten im Gericht.