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Eine Stiftung wird über Toten kräftig, da sie nichts gilt, so lange der Stifter lebt.
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Eine Stiftung wird erst dann rechtskräftig, wenn der Erblasser tot ist; bei seinen Lebzeiten hat sie keine Gültigkeit.
Eine Stiftung wird erst dann rechtskräftig, wenn der Erblasser tot ist; bei seinen Lebzeiten hat sie keine Gültigkeit.