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Was aber die Heiden betrifft, die gläubig geworden sind, so haben wir die Anordnung getroffen, daß sie sich hüten sollen vor dem Götzenopfer, Blut, Ersticktem und Unzucht.
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Was aber die gläubig gewordenen Heiden betrifft, so haben wir ja bestimmt und ihnen dies schriftlich mitgeteilt, daß sie meiden sollen den Genuß von Götzenopferfleisch, das Blut geschlachteter Tiere, das Fleisch von Tieren, die man in Schlingen fängt, und die Ehen mit Heiden."