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4. Mose 35:Verse 32

GerTextbibel
32

Auch dürft ihr kein Lösegeld zu dem Zweck annehmen, daß einer nicht in die Stadt, die ihm Zuflucht bietet, zu fliehen braucht, sondern noch vor dem Tode des Priesters wiederkommen und irgendwo im Lande wohnen darf.

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Und sollt keine Versohnung nehmen fiber dem, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe.

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4. Mose 35:32 - Textbibel | Sacrilo