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3. Mose 7:Verse 16

GerTextbibel
16

Beruht aber das Opfer, das er darbringt, auf einem Gelübde oder ist es eine freiwillige Leistung, so soll es an demselben Tage gegessen werden, an welchem das Opfer dargebracht wird; doch mag, was davon übrig geblieben ist, am folgenden Tage gegessen werden.

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Und es sei ein Gelubde Oder freiwillig Opfer, so soil es desselben Tages, da es geopfert ist, gegessen werden; so aber etwas überbleibet auf den andern Tag, soil man's doch essen.

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3. Mose 7:16 - Textbibel | Sacrilo