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es hat ihnen gefallen, und sie sind es ihnen auch schuldig; denn wenn die Heiden an ihren geistlichen Gütern Anteil erhalten haben, so sind sie auch verpflichtet, jenen in den leiblichen zu dienen.
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Ich sage: sie haben sich gern dazu verstanden; und das sind sie ihnen auch schuldig. Denn haben die Heiden an den geistlichen Gütern der Gläubigen in Jerusalem Anteil, so ist's auch ihre Pflicht, ihnen mit ihren irdischen Gütern zu dienen.