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Das aber sage ich: Ein von Gott auf Christus hin zuvor bestätigtes Testament wird durch das 430 Jahre hernach entstandene Gesetz nicht ungültig gemacht, so daß die Verheißung aufgehoben würde.
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Ich meine nun: Dies von Gott getroffene Verfügung kann doch nicht umgestoßen werden durch das Gesetz, das erst 430 Jahre später gegeben ist, so daß das Gesetz die Verheißung aufhöbe.