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Diesen bestimmte der König den täglichen Unterhalt von der feinen Speise des Königs und von dem Weine, den er selbst trank, und verordnete, daß man sie drei Jahre lang erzöge und daß sie hernach vor dem König stehen sollten.
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Solchen verschaffte der Konig, was man ihnen taglich geben sollte von seiner Speise und von dem Wein, den er selbst trank, daß sie, also drei Jahre auferzogen, danach vor dem Konige dienen sollten.