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Und wenn derÜbeltäter Schläge verdient hat, soll der Richter ihn niederfallen lassen, und man soll ihm vor seinen Augen die bestimmte Tracht Prügel geben, je nach dem Maß seiner Missetat.
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Und so der Gottlose Schlage verdienet hat, soil ihn der Richter heiden niederfallen, und sollen ihn vor ihm schlagen nach dem Mad und Zahl seiner Missetat.