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4. Mose 35:Verse 32

GerSch
32

Ihr sollt auch kein Lösegeld von dem annehmen, der zu seiner Freistatt geflohen ist und zurückkehrt, um im Lande zu wohnen, bevor der Priester gestorben ist.

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Und sollt keine Versohnung nehmen fiber dem, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe.

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4. Mose 35:32 - Schlachter 1951 | Sacrilo