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Auch wer auf dem Felde einen mit dem Schwert Erschlagenen anrührt oder sonst einen Toten oder eines Menschen Gebein oder ein Grab, der ist sieben Tage lang unrein.
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Auch wer anruhret auf dem Felde einen Erschlagenen mit dem Schwert Oder einen Toten, eines Menschen Bein, Oder Grab, der ist unrein sieben Tage.