1Und der HERR redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach:stylus4. Mose 10:11, 4. Mose 10:12, 2. Mose 19:1, Galater 4:24, Galater 4:252Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern.stylus2. Chronik 36:21, 2. Chronik 36:21, 3. Mose 26:34, 3. Mose 26:35, 2. Mose 23:103Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deine Reben beschneiden und ihre Früchte einsammeln.stylus2. Mose 23:10, 2. Mose 23:104Aber im siebenten Jahr soll das Land seinen Ruhesabbat haben, den Sabbat des HERRN, da du dein Feld nicht besäen, noch deine Reben beschneiden sollst.stylus2. Chronik 36:21, 2. Chronik 36:21, 3. Mose 25:20, 3. Mose 25:23, 2. Mose 23:105Auch was nach deiner Ernte von sich selber wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht ablesen, weil es ein Sabbatjahr des Landes ist.stylusJesaja 37:30, 2. Könige 19:29, Jesaja 37:30, 2. Könige 19:296Und dieser Landessabbat soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Taglöhner, deinen Beisaßen und deinem Fremdling bei dir;stylusApostelgeschichte 4:34, Apostelgeschichte 4:35, Apostelgeschichte 4:32, 3. Mose 25:20, Apostelgeschichte 2:447deinem Vieh und den Tieren in deinem Lande soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen.stylus8Und du sollst dir sieben solche Sabbatjahre abzählen, daß siebenmal sieben Jahre gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre beträgt neunundvierzig Jahre.stylus3. Mose 23:15, 3. Mose 23:15, 1. Mose 2:2, 1. Mose 2:29Da sollst du den Schall der Posaune ertönen lassen am zehnten Tage des siebenten Monats; am Tage der Versöhnung sollt ihr den Schall durch euer ganzes Land ergehen lassen.stylus3. Mose 23:24, 3. Mose 23:24, 3. Mose 23:27, 3. Mose 23:27, 3. Mose 27:2410Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen.stylusJeremia 34:8, Jeremia 34:8, Jesaja 63:4, Jesaja 63:4, 1. Petrus 2:1611Denn das fünfzigste ist das Jubeljahr. Ihr sollt nicht säen, auch nicht ernten, was von sich selber wächst, auch den unbeschnittenen Weinstock nicht ablesen.stylus3. Mose 27:17, 3. Mose 25:4, 3. Mose 25:5, 3. Mose 27:17, 3. Mose 25:412Denn das Jubeljahr soll unter euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt.stylus3. Mose 25:6, 3. Mose 25:7, 3. Mose 25:6, 3. Mose 25:713In diesem Jubeljahr soll jedermann wieder zu seinem Besitztum kommen.stylus3. Mose 25:10, 3. Mose 25:10, 3. Mose 27:17, 3. Mose 27:24, 3. Mose 27:1714Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder demselben etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruderübervorteilen;stylus3. Mose 19:13, 3. Mose 19:13, 3. Mose 25:17, 3. Mose 25:17, Hesekiel 22:1215sondern nach der Zahl der Jahre, nach dem Jubeljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl des jährlichen Ertrages soll er es dir verkaufen.stylus3. Mose 27:18, 3. Mose 27:23, Philipper 4:5, 3. Mose 27:18, 3. Mose 27:2316Nach der Menge der Jahre sollst du den Kaufpreis steigern, und nach der geringen Anzahl der Jahre sollst du den Kaufpreis verringern; denn eine bestimmte Anzahl von Ernten verkauft er dir.stylus3. Mose 25:51, 3. Mose 25:27, 3. Mose 25:51, 3. Mose 25:2717Soübervorteile nun keiner seinen Nächsten; sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich, der HERR, bin euer Gott!stylus3. Mose 19:14, 3. Mose 19:32, 3. Mose 19:14, 3. Mose 19:32, 3. Mose 25:4318Darum haltet meine Satzungen und beobachtet meine Rechte, daß ihr sie tut; so sollst du sicher wohnen im Lande,stylus5. Mose 12:10, Jeremia 23:6, 5. Mose 12:10, Jeremia 23:6, Sprüche 1:3319und das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt.stylus3. Mose 26:5, Joel 2:26, Psalmen 85:12, 3. Mose 26:5, Joel 2:2620Und wenn ihr sagen würdet: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch keine Früchte ein!stylusLukas 12:29, 3. Mose 25:4, Lukas 12:29, 3. Mose 25:4, Philipper 4:621so will ich im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, daß es euch Früchte für drei Jahre liefern soll;stylus5. Mose 28:8, 5. Mose 28:8, Sprüche 10:22, Sprüche 10:22, 2. Korinther 9:1022daß, wenn ihr im achten Jahre säet, ihr[noch] von den alten Früchten esset bis in das neunte Jahr; daß ihr von dem Alten esset bis wieder neue Früchte kommen.stylus3. Mose 26:10, 2. Könige 19:29, 3. Mose 26:10, 2. Könige 19:29, Jesaja 37:3023Ihr sollt das Land nicht als unablöslich verkaufen; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisaßen.stylus1. Petrus 2:11, 1. Petrus 2:11, Psalmen 39:12, Psalmen 39:12, 1. Chronik 29:1524Und ihr sollt im ganzen Lande eurer Besitzung die Wiedereinlösung des Landes zulassen.stylusEpheser 1:14, 1. Korinther 1:30, Römer 8:23, Epheser 4:30, 3. Mose 25:3125Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seiner Habe verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; derselbe soll lösen, was sein Bruder verkauft hat.stylusRut 2:20, Rut 2:20, Rut 3:12, Jeremia 32:7, Jeremia 32:826Wenn aber jemand keinen Löser hat, kann aber mit seiner Hand so viel zuwege bringen, als zur Wiedereinlösung nötig ist,stylus3. Mose 5:7, 3. Mose 5:727so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seiner Habe komme.stylus28Vermag er ihn aber nicht zu entschädigen, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jubeljahr; alsdann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seiner Habe kommen.stylus1. Petrus 1:4, 1. Petrus 1:5, 1. Thessalonicher 4:13, 1. Thessalonicher 4:18, Jesaja 35:929Wer ein Wohnhaus verkauft innerhalb der Stadtmauern, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Rückkaufsrecht.stylus30Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so sollen der Käufer und seine Nachkommen dasselbe Haus innerhalb der Stadtmauern als unablöslich behalten; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen.stylus31Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen.stylusPsalmen 49:7, Psalmen 49:8, Psalmen 49:7, Psalmen 49:832Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht.stylusJosua 21:1, Josua 21:45, 4. Mose 35:1, 4. Mose 35:8, Josua 21:133Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel;stylus4. Mose 18:20, 4. Mose 18:24, 5. Mose 18:1, 5. Mose 18:2, 4. Mose 18:2034und die Weideplätze bei ihren Städten dürfen nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum.stylus3. Mose 25:23, Apostelgeschichte 4:36, Apostelgeschichte 4:37, 3. Mose 25:23, Apostelgeschichte 4:3635Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Beisaße, daß er bei dir leben kann.stylusLukas 6:35, 5. Mose 15:7, 5. Mose 15:8, Lukas 6:35, 5. Mose 15:736Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne.stylus2. Mose 22:25, 2. Mose 22:25, 5. Mose 23:19, 5. Mose 23:20, 5. Mose 23:1937Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins, noch deine Speise um Wucherpreise geben.stylus38Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch ausÄgyptenland geführt habe, daß ich euch das Land Kanaan gebe und euer Gott sei.stylus3. Mose 11:45, 3. Mose 11:45, 4. Mose 15:41, 2. Mose 20:2, 4. Mose 15:4139Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten;stylus2. Mose 21:2, 2. Mose 21:2, 1. Könige 9:22, 1. Könige 9:22, 2. Könige 4:140als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen.stylus2. Mose 21:2, 2. Mose 21:3, 2. Mose 21:2, 2. Mose 21:341Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen.stylus3. Mose 25:28, 3. Mose 25:28, 2. Mose 21:3, 2. Mose 21:3, Titus 2:1442Denn auch sie sind meine Knechte, die ich ausÄgyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen!stylus3. Mose 25:55, 3. Mose 25:55, Römer 6:22, Römer 6:22, 1. Korinther 7:2143Du sollst nicht mit Strengeüber ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott.stylusKolosser 4:1, Kolosser 4:1, 3. Mose 25:17, 2. Mose 1:13, 2. Mose 1:1444Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind.stylusJesaja 14:1, Jesaja 14:2, 2. Mose 12:44, Psalmen 2:8, Psalmen 2:945Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben,stylusJesaja 56:3, Jesaja 56:6, Jesaja 56:3, Jesaja 56:646und sollst sie vererben auf eure Kinder nach euch zum leibeigenen Besitz, daß sie euch ewiglich dienen. Aberüber eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht, einerüber den andern, mit Strenge herrschen!stylusJesaja 14:2, Jesaja 14:2, 3. Mose 25:43, 3. Mose 25:4347Wenn die Hand eines Fremdlings oder Beisaßen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, welcher ein Beisaße bei dir ist, oder einem Abkömmling von seinem Stamm verkauft,stylus3. Mose 25:26, 1. Samuel 2:7, 1. Samuel 2:8, Jakobus 2:5, 3. Mose 25:2648so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht behalten; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen;stylusHebräer 2:11, Hebräer 2:13, Nehemia 5:5, Hebräer 2:11, Hebräer 2:1349oder sein Vetter oder seines Vetters Sohn mag ihn lösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht kann ihn lösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst lösen.stylus3. Mose 25:26, 3. Mose 25:2650Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll diese Zeit wie ein Taglöhner bei ihm sein.stylusJesaja 16:14, Jesaja 21:16, Jesaja 16:14, Jesaja 21:16, 5. Mose 15:1851Sind noch viele Jahreübrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten;stylus52sind aber wenig Jahreübrig bis zum Jubeljahr, so soll er darauf Rücksicht nehmen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld bezahlen.stylus53Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strengeüber ihn herrschen vor deinen Augen.stylus3. Mose 25:43, 3. Mose 25:46, 3. Mose 25:43, 3. Mose 25:4654Löst er sich aber nicht auf einem dieser Wege, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm;stylus2. Mose 21:2, 2. Mose 21:3, 2. Mose 21:2, 2. Mose 21:3, Jesaja 49:955denn die Kinder Israel sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich ausÄgypten geführt habe, ich, der HERR, euer Gott.stylus3. Mose 25:42, 3. Mose 25:42, 2. Mose 20:2, 2. Mose 13:3, Jesaja 43:3