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Wenn ein Mann bei einem Weibe liegt und sie beschläft, die eine Dienstmagd und einem andern versprochen, doch nicht losgekauft ist und die Freiheit nicht erlangt hat, die sollen gestraft werden, aber sie sollen nicht sterben; denn sie ist nicht frei gewesen.
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Wenn ein Mann bei einem Weibe liegt und sie beschlaft, die eine leibeigene Magd und von dem Manne verschmahet ist, doch nicht erloset, noch Freiheit erlanget hat: das soil gestraft werden; aber sie sollen nicht sterben, denn sie ist nicht frei gewesen.