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3. Mose 16:Verse 29

GerSch
29

Und das soll euch eine ewig gültige Ordnung sein: Am zehnten Tage des siebenten Monats sollt ihr eure Seelen demütigen und kein Werk tun, weder der Einheimische noch der Fremdling, der unter euch weilt.

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Auch soil euch das ein ewiges Recht sein: Am zehnten Tage des siebenten Monden sollt ihr euren Leib kasteien und kein Werk tun, er sei einheimisch oderfremd unter euch.

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3. Mose 16:29 - Schlachter 1951 | Sacrilo