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daß einem Gerechten kein Gesetz auferlegt ist, sondern Gesetzlosen und Unbotmäßigen, Gottlosen und Sündern, Unheiligen und Gemeinen, solchen, die Vater und Mutter mißhandeln, Menschen töten,
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Dann muß er aber die Erkenntnis haben, daß das Gesetz nicht für den Gerechten da ist, sondern für Frevler und Ungehorsame, für Gottlose und Sünder, für Unheilige und Ruchlose, für solche, die sich an Vater und Mutter vergreifen, für Mörder,