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Weiter sei euch hiermit kundgetan, daß niemand berechtigt sein soll, irgendeinem Priester und Leviten, Sänger, Torhüter, Tempelhörigen, kurz irgendeinem Diener dieses Gotteshauses eine Geldabgabe, eine Steuer oder Zölle aufzuerlegen.
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Und euch sei kund, daß ihr nicht Macht habt, Zins, Zoll und jahrliche Rente zu legen auf irgend einen Priester, Leviten, Sanger, Torhuter, Nethinim und Diener im Hause dieses Gottes.