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Was aber die gläubig gewordenen Heiden betrifft, so haben wir beschlossen und ihnen (schriftlich) mitgeteilt, daß sie sich vor Götzenopferfleisch, vor (dem Genuß von) Blut, vor dem Fleisch erstickter Tiere und vor Unzucht zu hüten haben.«
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Was aber die gläubig gewordenen Heiden betrifft, so haben wir ja bestimmt und ihnen dies schriftlich mitgeteilt, daß sie meiden sollen den Genuß von Götzenopferfleisch, das Blut geschlachteter Tiere, das Fleisch von Tieren, die man in Schlingen fängt, und die Ehen mit Heiden."