4
Es soll aber für den Totschläger, der sich dorthin flüchten darf, um am Leben zu bleiben, folgende Bestimmung gelten: Wer einen andern unvorsätzlich erschlägt, ohne ihm von früher her feind gewesen zu sein –
compare_arrows
Übersetzungen Vergleichen
Und das soil die Sache sein, daß dahin fliehe, der einen Totschlag getan hat, daß er lebendig bleibe: Wenn jemand seinen Nachsten schlagt, nicht vorsatzlich, und hat vorhin keinen Haft auf ihn gehabt,