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5. Mose 19:Verse 4

GerMenge
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Es soll aber für den Totschläger, der sich dorthin flüchten darf, um am Leben zu bleiben, folgende Bestimmung gelten: Wer einen andern unvorsätzlich erschlägt, ohne ihm von früher her feind gewesen zu sein –

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Und das soil die Sache sein, daß dahin fliehe, der einen Totschlag getan hat, daß er lebendig bleibe: Wenn jemand seinen Nachsten schlagt, nicht vorsatzlich, und hat vorhin keinen Haft auf ihn gehabt,

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5. Mose 19:4 - Menge Bibel | Sacrilo