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Ihr dürft beim Rechtsprechen die Person nicht ansehen: den Niedrigsten müßt ihr ebenso wie den Vornehmsten anhören und euch vor niemand scheuen; denn das Gericht ist Gottes Sache. Sollte aber ein Rechtsfall für euch zu schwierig sein, so legt ihn mir vor, damit ich die Untersuchung dabei führe.‹
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Keine Person sollt ihr im Gericht ansehen, sondern sollt den Kleinen horen wie den Groften und vor niemandes Person euch scheuen. Denn das Gerichtamt ist Gottes. Wird aber euch eine Sache zu hart sein, die lasset an mich gelangen, daß ich sie hore.