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Darum darf jedes Mädchen, das in einem von den israelitischen Stämmen zu Grundbesitz gelangt, nur einen Mann aus einem Geschlecht ihres väterlichen Stammes heiraten, damit die Israeliten allesamt ihren väterlichen Erbbesitz ungeschmälert erhalten
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Und alle Tochter, die Erbteil besitzen unter den Stammen der Kinder Israel, sollen freien einen von dem Geschlecht des Stamms ihres Vaters, auf daß ein jeglicher unter den Kindern Israel seines Vaters Erbe behalte,