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Und auch wenn das Halljahr für die Israeliten kommt, so bleibt ihr Erbbesitz mit dem Erbbesitz des Stammes vereinigt, dem sie (nach ihrer Verheiratung) angehören; aber dem Erbbesitz des Stammes unserer Väter geht ihr Erbbesitz verloren.«
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Wenn denn nun das Halljahr der Kinder Israel kommt, so wird ihr Erbteil zu dem Erbteil des Stamms kommen, da sie sind; also wird unsers Vaters Erbteil geringert, soviel sie haben.