19
Ihr selbst aber müßt sieben Tage lang außerhalb des Lagers bleiben: jeder, der einen Menschen getötet, und jeder, der einen Erschlagenen berührt hat, muß sich am dritten und am siebten Tage entsündigen, ihr selbst und eure Gefangenen.
compare_arrows
Übersetzungen Vergleichen
Und lagert euch aulter dem Lager sieben Tage, alle, die jemand erwurget Oder die Erschlagenen angeruhret haben, daß ihr euch entsundiget am dritten und siebenten Tage samt denen, die ihr gefangengenommen habt.