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Wer einen Toten, die Leiche irgendeines gestorbenen Menschen, berührt und sich danach nicht entsündigt, der hat die Wohnung des HERRN verunreinigt, und ein solcher Mensch soll aus Israel ausgerottet werden. Weil er nicht mit Reinigungswasser besprengt worden ist, bleibt er unrein: seine Unreinheit bleibt an ihm haften.«
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Wenn aberjemand irgend einen toten Menschen anruhret und sich nicht entsundigen wollte, der verunreiniget die Wohnung des HERRN, und solche Seele soli ausgerottet werden aus Israel. Darum daß das Sprengwasser nicht uber ihn gesprenget ist, so ist er unrein, solange er sich nicht davon reinigen lalit.