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»Wenn sich aber jemand aus dem gemeinen Volk unvorsätzlich versündigt, indem er irgend etwas von dem tut, was nach den Geboten des HERRN nicht getan werden darf, und dadurch in Verschuldung geraten ist,
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Wenn es aber eine See Lev vom gemeinen Volk versiehet und sündiget, daß sie irgend wider der Gebote des HERRN eines tut, das sie nicht tun sollte, und sich also verschuldet,