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»Wenn ferner ein Mann oder ein Weib einen Geist der Totenbeschwörung oder einen Wahrsagegeist in sich hat, so sollen sie unfehlbar mit dem Tode bestraft werden; man soll sie steinigen: Blutschuld lastet auf ihnen.«
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Wenn ein Mann Oder Weib ein Wahrsager Oder Zeichendeuter sein wird, die sollen des Todes sterben, man soil sie steinigen. Ihr Blut sei auf ihnen!