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Kein Kriegsmann gibt sich mit (den kleinlichen) Geschäften des Broterwerbs ab; sonst kann er dem, der ihn in Dienst genommen hat, nicht gefallen;
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Ein Krieger, der zu Felde zieht, darf sich nicht in bürgerliche Geschäfte verstricken lassen; sonst kann er dem Feldherrn nicht gefallen, der ihn angeworben hat.