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aber im siebten Jahre sollst du es ruhen lassen und es freigeben, damit die Armen deines Volkes sich davon nähren können; und was diese übriglassen, soll das Getier des Feldes fressen. Ebenso sollst du es mit deinen Weinbergen und mit deinen Ölbaumgärten halten. –
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Im siebenten Jahr sollst du es ruhen und liegen lassen, daß die Armen unter deinem Volk davon essen; und was uber bleibet, laft das Wild auf dem Felde essen. Also sollst du auch tun mit deinem Weinberge und Olberge.