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Stößt das Rind aber einen Knecht oder eine Magd, so soll sein Eigentümer ihrem Herrn dreißig Schekel Silber bezahlen; das Rind aber soll gesteinigt werden.«
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Stoßet er aber einen Knecht Oder Magd, so soil er ihrem Herrn dreißig silberne Sekel geben, und den Ochsen soli man steinigen.