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und wenn ein Fremder sich unter euch aufhält und das Passah zu Ehren des HERRN feiern will, so müssen zuvor alle männlichen Personen seiner Familie beschnitten werden: alsdann darf er an der Feier teilnehmen und soll den Einheimischen des Landes gleichgeachtet sein; aber kein Unbeschnittener darf davon essen.
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So aber ein Fremdling bei dir wohnet und dem HERRN das Passah halten will, der beschneide alles, was mannlich ist; als dann mache ersich herzu, dad er solches tue, und sei wie ein Einheimischer des Landes; denn kein Unbeschnittener soil davon essen.