9
nämlich in der Erkenntnis, daß für einen Gerechten das Gesetz überhaupt nicht da ist, sondern für Gesetzlose und Unbotmäßige, für Gottlose und Sünder, für Unfromme und solche, denen nichts heilig ist, für Menschen, die sich an Vater und Mutter vergreifen, für Mörder,
compare_arrows
Übersetzungen Vergleichen
Dann muß er aber die Erkenntnis haben, daß das Gesetz nicht für den Gerechten da ist, sondern für Frevler und Ungehorsame, für Gottlose und Sünder, für Unheilige und Ruchlose, für solche, die sich an Vater und Mutter vergreifen, für Mörder,