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2. Mose 22:Verse 14

GerLut1545
14

Wenn es jemand von seinem Nächsten entlehnet, und wird beschädiget oder stirbt, daß sein HERR nicht dabei ist, so soll er's bezahlen.

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Ist aber sein Herr dabei, so soil er's nicht bezahlen, so er's urn sein Geld gedinget hat.

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2. Mose 22:14 - Luther 1545 | Sacrilo