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Römer 13:Verse 5

GerElb1905
5

Darum ist es notwendig, untertan zu sein, nicht allein der Strafe wegen, sondern auch des Gewissens wegen.

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Ihr müßt deshalb (der Obrigkeit) gehorsam sein, nicht nur aus Furcht vor Strafe, sondern auch aus Gewissenspflicht.

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Römer 13:5 - Elberfelder 1905 | Sacrilo