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5. Mose 19:Verse 15

GerBoLut
15

Es soil kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend einer Missetat Oder Sünde, es sei, welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Munde zweier Oder dreier Zeugen soil die Sache bestehen.

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Ein einzelner Zeuge soll nicht wider jemand auftreten wegen irgend einer Ungerechtigkeit und wegen irgend einer Sünde, bei irgend einer Sünde, die er begeht; auf zweier Zeugen Aussage oder auf dreier Zeugen Aussage soll eine Sache bestätigt werden. -

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5. Mose 19:15 - Luther 1912 | Sacrilo