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2. Mose 22:Verse 8

GerBoLut
8

Wo einerden andern schuldiget urn einigerlei Unrecht, es sei urn Ochsen Oder Esel Oder Schaf Oder Kleider Oder allerlei, das verloren ist, so sollen beider Sachen vor die Gotter kommen. Welchen die Gotter verdammen, der soil's zwiefaltig seinem Nachsten wiedergeben.

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wenn der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die Richter treten, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. -

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2. Mose 22:8 - Luther 1912 | Sacrilo