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und weili solches, daß dem Gerechten kein Gesetz gegeben ist, sondern den Ungerechten und Ungehorsamen, den Gottlosen und Sundern, den Unheiligen und Ungeistlichen, den Vatermordern und Muttermordern, den Totschlagern,
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Dann muß er aber die Erkenntnis haben, daß das Gesetz nicht für den Gerechten da ist, sondern für Frevler und Ungehorsame, für Gottlose und Sünder, für Unheilige und Ruchlose, für solche, die sich an Vater und Mutter vergreifen, für Mörder,