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Nehemia 5:Verse 14

GerZurcher
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Ferner genoss ich von der Zeit an, wo ich zum Statthalter im Lande Juda ernannt wurde, das heisst vom zwanzigsten Jahre des Königs Arthahsastha an bis zu seinem 32. Jahre, also während zwölf Jahren, weder für mich noch für meine Brüder den Unterhalt eines Statthalters.

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Auch von der Zeit an, da mirbefohlen ward, ein Landpfleger zu sein im Lande Juda, namlich vom zwanzigsten Jahr an bis in das zweiunddreilügste Jahr des Konigs Arthahsastha, das sind zwolf Jahre, nahrete ich mich und meine Bruder nicht von der Landpfleger Kost.

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Nehemia 5:14 - Zürcher Bibel | Sacrilo