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Jeremia 16:Verse 6

GerZurcher
6

Und sterben werden Grosse und Kleine in diesem Lande und nicht begraben werden, und niemand wird um sie klagen, niemand sich Einschnitte machen noch sich scheren lassen um ihretwillen. (a) 3Mo 19:28; 5Mo 14:1

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daß beide, graft und klein, sollen in diesem Lande sterben und nicht begraben noch geklaget werden, und niemand wird sich uber sie zerritzen noch kahl machen.

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Jeremia 16:6 - Zürcher Bibel | Sacrilo