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Was aber die gläubiggewordenen Heiden betrifft, so haben wir beschlossen und angeordnet, dass sie sich hüten sollen vor Götzenopferfleisch und Blut und Ersticktem und Unzucht. (a) Apg 15:20 29; 16:4
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Was aber die gläubig gewordenen Heiden betrifft, so haben wir ja bestimmt und ihnen dies schriftlich mitgeteilt, daß sie meiden sollen den Genuß von Götzenopferfleisch, das Blut geschlachteter Tiere, das Fleisch von Tieren, die man in Schlingen fängt, und die Ehen mit Heiden."