1UND der Herr redete mit Mose und sprach:stylus2Rede mit den Israeliten und sprich zu ihnen: Wenn jemand dem Herrn durch besonderes Gelübde Menschen weiht auf Grund deiner Schätzung,stylus4. Mose 6:2, 4. Mose 6:2, 5. Mose 23:21, 5. Mose 23:23, 1. Samuel 1:113so sollst du den Mann zwischen dem zwanzigsten und sechzigsten Jahre auf fünfzig Lot Silber schätzen nach heiligem Gewicht.stylus2. Mose 30:13, 2. Mose 30:13, 4. Mose 18:16, 3. Mose 27:25, 4. Mose 18:164Ist es aber ein Weib, so soll deine Schätzung dreissig Lot Silber betragen.stylusMatthäus 26:15, Matthäus 27:9, Matthäus 27:10, Sacharja 11:12, Sacharja 11:135Ist es eine Person zwischen dem fünften und dem zwanzigsten Jahre, so sollst du sie auf zwanzig Lot Silber schätzen, wenn sie männlich ist; wenn weiblich, auf zehn Lot Silber.stylus6Ist es ein Kind zwischen einem Monat und fünf Jahren, so sollst du es auf fünf Lot Silber schätzen, wenn es ein Knabe ist; wenn ein Mädchen, auf drei Lot Silber.stylus4. Mose 3:40, 4. Mose 3:43, 4. Mose 18:14, 4. Mose 18:16, 4. Mose 3:407Ist es ein Mann von sechzig Jahren oder darüber, so sollst du ihn auf fünfzehn Lot Silber schätzen; ist es ein Weib, auf zehn Lot Silber.stylusPsalmen 90:10, Psalmen 90:108Ist aber einer zu arm, um nach deiner Schätzung zu bezahlen, so stelle er ihn vor den Priester, und der Priester soll ihn schätzen; entsprechend dem, was der Gelobende vermag, soll ihn der Priester schätzen. (1) d.h. den geweihten Menschen.stylusMarkus 14:7, 3. Mose 14:21, 3. Mose 14:22, Markus 14:7, 3. Mose 14:219Handelt es sich um Vieh, von dem man dem Herrn opfern darf, so soll jedes Stück, das einer dem Herrn gibt, dem Heiligtum verfallen.stylus10Er soll es nicht auswechseln noch vertauschen, ein gutes für ein schlechtes, oder ein schlechtes für ein gutes. Sollte aber jemand doch ein Stück Vieh mit einem andern vertauschen, so sollen beide Tiere dem Heiligtum verfallen.stylusJakobus 1:8, 3. Mose 27:15, 3. Mose 27:33, Jakobus 1:8, 3. Mose 27:1511Handelt es sich dagegen um irgendein unreines Tier, das man dem Herrn nicht opfern darf, so stelle er es vor den Priester,stylusMaleachi 1:14, 5. Mose 23:18, Maleachi 1:14, 5. Mose 23:1812und der Priester soll es schätzen, je nach seinen Vorzügen und Mängeln; und bei der Schätzung des Priesters soll es bleiben.stylus13Will er es aber lösen, so soll er noch den fünften Teil des Schätzungswertes drauflegen.stylus3. Mose 27:15, 3. Mose 27:19, 3. Mose 27:15, 3. Mose 27:19, 3. Mose 22:1414Wenn jemand sein Haus dem Herrn als heilige Gabe weiht, so soll der Priester es schätzen, je nach seinen Vorzügen und Mängeln; wie es der Priester schätzt, so hoch soll es zu stehen kommen.stylusPsalmen 101:2, Psalmen 101:7, 3. Mose 27:21, 3. Mose 25:29, 3. Mose 25:3115Wenn aber derjenige, der sein Haus geweiht hat, es lösen will, so soll er den fünften Teil des geschätzten Preises drauflegen; dann wird es wieder sein Eigentum.stylus3. Mose 27:13, 3. Mose 27:1316Wenn jemand dem Herrn ein Grundstück von seinem Erbgut weiht, so soll es von dir nach dem Mass der Aussaat geschätzt werden: wird ein Homer Gerste angesät, so soll es fünfzig Lot Silber gelten.stylusJesaja 5:10, Apostelgeschichte 5:4, Hosea 3:2, Apostelgeschichte 4:34, Apostelgeschichte 4:3717Weiht er seinen Acker vom Halljahr an, so soll es bei deiner Schätzung bleiben. (a) 3Mo 25:8-16stylus18Weiht er seinen Acker aber nach dem Halljahr, so berechne ihm der Priester den Preis nach den Jahren, die noch bleiben bis zum (nächsten) Halljahr, und es soll (ein entsprechender Betrag) an der Schätzung abgezogen werden.stylus3. Mose 25:15, 3. Mose 25:16, 3. Mose 25:15, 3. Mose 25:16, 3. Mose 25:5119Will aber derjenige, der den Acker geweiht hat, diesen lösen, so soll er den fünften Teil des geschätzten Preises drauflegen; dann wird er wieder sein Eigentum.stylus3. Mose 27:13, 3. Mose 27:1320Löst er den Acker aber nicht und verkauft ihn dennoch einem andern, so kann er nicht mehr gelöst werden,stylus21sondern der Acker verfällt, wenn er im Halljahr frei wird, als geweihtes Gut dem Herrn, wie ein dem Bann verfallenes Feld; er wird Eigentum des Priesters.stylusHesekiel 44:29, Hesekiel 44:29, 4. Mose 18:14, 4. Mose 18:14, 3. Mose 25:1022Wenn jemand dem Herrn einen Acker weiht, den er gekauft hat, der also nicht zu seinem Erbgut gehört,stylus3. Mose 25:25, 3. Mose 25:10, 3. Mose 25:25, 3. Mose 25:1023so soll ihm der Priester den Betrag der Schätzung bis zum Halljahr berechnen, und er soll am selben Tage diesen Betrag als dem Herrn geweihte Gabe bezahlen.stylus3. Mose 27:18, 3. Mose 27:18, 3. Mose 27:12, 3. Mose 27:1224Im Halljahr fällt der Acker an denjenigen zurück, von dem er ihn gekauft hat, dem also das Eigentumsrecht an dem Lande zusteht.stylus3. Mose 25:28, 3. Mose 25:28, 3. Mose 27:20, 3. Mose 27:2025Alle Schätzungen aber sollen nach heiligem Gewicht geschehen, das Lot Silber zu zwanzig Gera.stylus2. Mose 30:13, 2. Mose 30:13, 4. Mose 3:47, 4. Mose 18:16, 4. Mose 3:4726Doch darf niemand Erstlinge vom Vieh, die als Erstgeburt dem Herrn gehören, weihen; ob Rind, ob Schaf, es gehört dem Herrn.stylus2. Mose 13:2, 2. Mose 13:2, 2. Mose 13:12, 2. Mose 13:13, 5. Mose 15:1927Handelt es sich aber um ein unreines Haustier, so soll man es nach der Schätzung lösen und noch den fünften Teil drauflegen. Will man es nicht lösen, so verkaufe man es um den Schätzungspreis.stylus3. Mose 27:11, 3. Mose 27:1128Gebanntes jedoch, das jemand dem Herrn durch einen Bannfluch weiht von allem, was ihm gehört, es seien Menschen, Haustiere oder Äcker seines Erbgutes, darf unter keinen Umständen verkauft oder gelöst werden; alles Gebannte ist hochheilig und gehört dem Herrn.stylusJosua 6:17, Josua 6:19, Josua 6:17, Josua 6:19, 2. Mose 22:2029Wenn irgendein Mensch durch den Bannfluch geweiht wird, so darf man ihn nicht lösen, sondern er muss getötet werden.stylus1. Samuel 15:18, 1. Samuel 15:23, 1. Samuel 15:18, 1. Samuel 15:23, 4. Mose 21:230Alle Zehnten des Landes, sowohl vom Ertrag des Bodens als von den Früchten der Bäume, gehören dem Herrn, sind dem Herrn geweiht.stylus1. Mose 28:22, 1. Mose 28:22, Matthäus 23:23, Nehemia 13:12, Matthäus 23:2331Will aber jemand seinen Zehnten lösen, so soll er den fünften Teil des Wertes drauflegen.stylus32Und der ganze Zehnte von Rindern und Schafen, je das zehnte Stück von allem, was unter dem Hirtenstabe hindurchgeht, soll dem Herrn geweiht sein.stylusJeremia 33:13, Jeremia 33:13, Hesekiel 20:37, Hesekiel 20:37, Micha 7:1433Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, man soll es auch nicht vertauschen. Wenn es aber jemand doch vertauscht, so sollen beide Tiere dem Heiligtum verfallen und dürfen nicht gelöst werden.stylus3. Mose 27:10, 3. Mose 27:1034Das sind die Gebote, die der Herr dem Mose auf dem Berge Sinai für die Israeliten gab.stylus3. Mose 26:46, 3. Mose 26:46, 4. Mose 1:1, 4. Mose 1:1, Johannes 1:17