1UND der Herr redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach:stylus4. Mose 10:11, 4. Mose 10:12, 2. Mose 19:1, Galater 4:24, Galater 4:252Rede mit den Israeliten und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem Herrn einen Sabbat feiern. (a) 2Mo 23:11stylus2. Chronik 36:21, 2. Chronik 36:21, 3. Mose 26:34, 3. Mose 26:35, 2. Mose 23:103Sechs Jahre darfst du dein Feld besäen und sechs Jahre deine Reben beschneiden und den Ertrag des Landes einsammeln.stylus2. Mose 23:10, 2. Mose 23:104Aber im siebenten Jahr soll das Land hohe Feierzeit halten, einen Sabbat für den Herrn; da darfst du dein Feld nicht besäen und deine Reben nicht beschneiden.stylus2. Chronik 36:21, 2. Chronik 36:21, 3. Mose 25:20, 3. Mose 25:23, 2. Mose 23:105Was von der Ernte (des sechsten Jahres) her von selbst wächst, das sollst du nicht ernten, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht schneiden; es soll hohe Feierzeit sein für das Land.stylusJesaja 37:30, 2. Könige 19:29, Jesaja 37:30, 2. Könige 19:296Und was das Land während der Ruhezeit hervorbringt, soll euch als Nahrung dienen, dir und deinem Sklaven und deiner Sklavin, sowie dem Tagelöhner und dem Beisassen, die bei dir weilen;stylusApostelgeschichte 4:34, Apostelgeschichte 4:35, Apostelgeschichte 4:32, 3. Mose 25:20, Apostelgeschichte 2:447auch deinem Vieh und dem Wild in deinem Lande soll der gesamte Ertrag zur Nahrung dienen.stylus8Und du sollst dir sieben Sabbatjahre abzählen, siebenmal sieben Jahre, sodass die Zeit der sieben Sabbatjahre 49 Jahre ausmacht.stylus3. Mose 23:15, 3. Mose 23:15, 1. Mose 2:2, 1. Mose 2:29Dann sollst du die Lärmposaune erschallen lassen, am zehnten Tage des siebenten Monats; am Versöhnungstage sollt ihr in eurem ganzen Lande die Posaune erschallen lassen.stylus3. Mose 23:24, 3. Mose 23:24, 3. Mose 23:27, 3. Mose 23:27, 3. Mose 27:2410So sollt ihr das fünfzigste Jahr weihen und Befreiung ausrufen im Lande für alle, die darin wohnen; als Halljahr soll es euch gelten. Da sollt ihr ein jeder wieder zu seinem Besitz und ein jeder wieder zu seinem Geschlecht kommen.stylusJeremia 34:8, Jeremia 34:8, Jesaja 63:4, Jesaja 63:4, 1. Petrus 2:1611Als Halljahr soll es, das fünfzigste Jahr, euch gelten; da sollt ihr nicht säen, und auch nicht ernten, was von selbst wächst, noch Trauben schneiden von den unbeschnittenen Reben.stylus3. Mose 27:17, 3. Mose 25:4, 3. Mose 25:5, 3. Mose 27:17, 3. Mose 25:412Denn es ist ein Halljahr; als heilig soll es euch gelten. Vom Felde weg sollt ihr essen, was es hervorbringt.stylus3. Mose 25:6, 3. Mose 25:7, 3. Mose 25:6, 3. Mose 25:713In diesem Halljahr sollt ihr ein jeder wieder zu seinem Besitz kommen.stylus3. Mose 25:10, 3. Mose 25:10, 3. Mose 27:17, 3. Mose 27:24, 3. Mose 27:1714Wenn du deinem Nächsten etwas verkaufst oder ihm etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen;stylus3. Mose 19:13, 3. Mose 19:13, 3. Mose 25:17, 3. Mose 25:17, Hesekiel 22:1215nach der Zahl der Jahre, die seit dem Halljahr vergangen sind, soll sich dein Kaufpreis richten, und nach der Zahl der Erntejahre soll er es dir verkaufen.stylus3. Mose 27:18, 3. Mose 27:23, Philipper 4:5, 3. Mose 27:18, 3. Mose 27:2316Je mehr Jahre es noch sind (bis zum nächsten Halljahr), um so grösser soll der Kaufpreis sein, und je weniger Jahre, um so kleiner der Kaufpreis; denn er verkauft dir eine (bestimmte) Anzahl von Jahreserträgen.stylus3. Mose 25:51, 3. Mose 25:27, 3. Mose 25:51, 3. Mose 25:2717So übervorteile denn keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der Herr, euer Gott.stylus3. Mose 19:14, 3. Mose 19:32, 3. Mose 19:14, 3. Mose 19:32, 3. Mose 25:4318Darum tut nach meinen Satzungen, und meine Vorschriften sollt ihr halten und darnach tun; so werdet ihr sicher im Lande wohnen,stylus5. Mose 12:10, Jeremia 23:6, 5. Mose 12:10, Jeremia 23:6, Sprüche 1:3319und das Land wird seine Früchte geben, dass ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt.stylus3. Mose 26:5, Joel 2:26, Psalmen 85:12, 3. Mose 26:5, Joel 2:2620Und wenn ihr denkt: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? wir dürfen ja nicht säen und unsern Ertrag nicht einsammeln -,stylusLukas 12:29, 3. Mose 25:4, Lukas 12:29, 3. Mose 25:4, Philipper 4:621so will ich euch im sechsten Jahre meinen Segen zuwenden, dass es den Ertrag für drei Jahre liefern soll.stylus5. Mose 28:8, 5. Mose 28:8, Sprüche 10:22, Sprüche 10:22, 2. Korinther 9:1022Ihr werdet im achten Jahre säen und dabei noch Altes von dem Ertrag (des sechsten Jahres) essen; bis ins neunte Jahr, bis der Ertrag desselben eingeheimst wird, werdet ihr Altes essen.stylus3. Mose 26:10, 2. Könige 19:29, 3. Mose 26:10, 2. Könige 19:29, Jesaja 37:3023Grund und Boden darf nicht für immer verkauft werden, denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisassen bei mir.stylus1. Petrus 2:11, 1. Petrus 2:11, Psalmen 39:12, Psalmen 39:12, 1. Chronik 29:1524Im ganzen Land, das ihr besitzt, sollt ihr für Grund und Boden Rückkauf gestatten.stylusEpheser 1:14, 1. Korinther 1:30, Römer 8:23, Epheser 4:30, 3. Mose 25:3125Wenn dein Volksgenosse verarmt und etwas von seinem Grundbesitz verkauft, so soll sein nächster Verwandter als Löser hingehen und zurückkaufen dürfen, was sein Bruder verkauft hat. (a) Ru 4:4; Jer 32:7stylusRut 2:20, Rut 2:20, Rut 3:12, Jeremia 32:7, Jeremia 32:826Wenn aber jemand keinen Löser hat und dann selbst so viel aufbringen kann, als zum Rückkauf nötig ist,stylus3. Mose 5:7, 3. Mose 5:727so soll er die Jahre seit dem Verkauf in Rechnung bringen und den Rest (der Kaufsumme) demjenigen zurückerstatten, an den er verkauft hat, damit er wieder zu seinem Besitz kommt.stylus28Kann er jedoch nicht so viel aufbringen, als zur Rückerstattung nötig ist, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; im Halljahr wird es frei, und er kommt wieder zu seinem Besitz.stylus1. Petrus 1:4, 1. Petrus 1:5, 1. Thessalonicher 4:13, 1. Thessalonicher 4:18, Jesaja 35:929Wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so darf er es bis zum Schluss des Jahres, in dem er verkauft hat, zurückkaufen; die Rückkaufsfrist dauert nur eine Zeitlang.stylus30Wenn es nicht zurückgekauft wird, ehe ein volles Jahr vergangen ist, so verbleibt das Haus in der ummauerten Stadt für immer dem Käufer als Eigentum, auch für seine Nachkommen; es wird im Halljahr nicht frei.stylus31Die Häuser auf den Dörfern jedoch, die nicht von einer Mauer umgeben sind, sollen zum Feld des Landes gerechnet werden; ein solches Haus darf (jederzeit) zurückgekauft werden, und im Halljahr wird es frei.stylusPsalmen 49:7, Psalmen 49:8, Psalmen 49:7, Psalmen 49:832Was aber die Städte der Leviten betrifft - die Häuser in den Städten, die ihnen gehören -, so steht den Leviten jederzeit der Rückkauf zu. (a) 4Mo 35:2stylusJosua 21:1, Josua 21:45, 4. Mose 35:1, 4. Mose 35:8, Josua 21:133Wenn jedoch einer der Leviten den Rückkauf nicht vornimmt, so wird ein von ihm verkauftes Haus, falls es in einer zu ihrem Besitz gehörigen Stadt steht, im Halljahr frei; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Israeliten.stylus4. Mose 18:20, 4. Mose 18:24, 5. Mose 18:1, 5. Mose 18:2, 4. Mose 18:2034Auch das Weideland, das zu ihren Städten gehört, darf nicht verkauft werden; denn es ist ihr Besitztum für alle Zeiten.stylus3. Mose 25:23, Apostelgeschichte 4:36, Apostelgeschichte 4:37, 3. Mose 25:23, Apostelgeschichte 4:3635Wenn dein Volksgenosse neben dir verarmt und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihn aufrechthalten, dass er wie ein Fremdling oder Beisasse neben dir leben kann.stylusLukas 6:35, 5. Mose 15:7, 5. Mose 15:8, Lukas 6:35, 5. Mose 15:736Du sollst keinen Zins und keine Zulage von ihm nehmen, sondern du sollst dich vor deinem Gott fürchten, sodass dein Volksgenosse neben dir leben kann. (a) 2Mo 22:25; Spr 28:8; Hes 18:17stylus2. Mose 22:25, 2. Mose 22:25, 5. Mose 23:19, 5. Mose 23:20, 5. Mose 23:1937Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins geben, noch deine Speise mit der Verpflichtung zu einer Zulage (bei der Rückerstattung).stylus38Denn ich bin der Herr, euer Gott, der euch aus dem Lande Ägypten herausgeführt hat, um euch das Land Kanaan zu geben und euer Gott zu sein.stylus3. Mose 11:45, 3. Mose 11:45, 4. Mose 15:41, 2. Mose 20:2, 4. Mose 15:4139Wenn dein Volksgenosse neben dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du ihn nicht Sklavendienst tun lassen; (a) 2Mo 21:2stylus2. Mose 21:2, 2. Mose 21:2, 1. Könige 9:22, 1. Könige 9:22, 2. Könige 4:140wie ein Tagelöhner, wie ein Beisasse soll er bei dir sein. Bis zum Halljahr soll er bei dir dienen;stylus2. Mose 21:2, 2. Mose 21:3, 2. Mose 21:2, 2. Mose 21:341alsdann soll er mitsamt seinen Kindern frei von dir ausgehen und soll zu seinem Geschlecht zurückkehren und wieder zum Besitze seiner Väter kommen.stylus3. Mose 25:28, 3. Mose 25:28, 2. Mose 21:3, 2. Mose 21:3, Titus 2:1442Denn meine Knechte sind sie, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe; sie sollen nicht als Sklaven verkauft werden.stylus3. Mose 25:55, 3. Mose 25:55, Römer 6:22, Römer 6:22, 1. Korinther 7:2143Du sollst ihm kein harter Herr sein, sondern du sollst dich vor deinem Gott fürchten.stylusKolosser 4:1, Kolosser 4:1, 3. Mose 25:17, 2. Mose 1:13, 2. Mose 1:1444Was aber die Sklaven und Sklavinnen betrifft, die du halten darfst, so mögt ihr welche bei den Heiden kaufen, die um euch her wohnen.stylusJesaja 14:1, Jesaja 14:2, 2. Mose 12:44, Psalmen 2:8, Psalmen 2:945Auch aus den Kindern der Beisassen, die unter euch weilen, mögt ihr welche kaufen, überhaupt aus ihrem Geschlecht, das unter euch wohnt und das in eurem Lande geboren ist; solche können euer Eigentum werden,stylusJesaja 56:3, Jesaja 56:6, Jesaja 56:3, Jesaja 56:646und ihr dürft sie als bleibendes Eigentum auf eure Nachkommen vererben, für alle Zeit dürft ihr sie als Sklaven halten. Unter euch Brüdern aber, den Israeliten, soll keiner dem andern ein harter Herr sein. (a) 1Kön 9:22stylusJesaja 14:2, Jesaja 14:2, 3. Mose 25:43, 3. Mose 25:4347Wenn ein Fremdling oder Beisasse bei dir wohlhabend wird, dein Volksgenosse aber neben ihm verarmt und sich einem Fremdling oder Beisassen bei dir oder einem Abkömmling aus dem Geschlecht eines Fremdlings verkauft,stylus3. Mose 25:26, 1. Samuel 2:7, 1. Samuel 2:8, Jakobus 2:5, 3. Mose 25:2648so soll er, nachdem er sich verkauft hat, losgekauft werden können; einer von seinen Brüdern mag ihn loskaufen,stylusHebräer 2:11, Hebräer 2:13, Nehemia 5:5, Hebräer 2:11, Hebräer 2:1349oder sein Oheim oder Vetter mag ihn loskaufen, oder sonst ein naher Blutsverwandter aus seinem Geschlecht mag ihn loskaufen; oder wenn er die Mittel dazu aufbringt, mag er sich selber loskaufen.stylus3. Mose 25:26, 3. Mose 25:2650Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft, bis zum Halljahr, und der Verkaufspreis richtet sich nach der Zahl der Jahre; die Zeit, die er bei ihm ist, wird wie die eines Tagelöhners in Rechnung gebracht.stylusJesaja 16:14, Jesaja 21:16, Jesaja 16:14, Jesaja 21:16, 5. Mose 15:1851Fehlen (beim Loskauf) noch viele Jahre (bis zum Halljahr), so soll er, um sich loszukaufen, einen entsprechenden Teil des Kaufpreises zurückerstatten.stylus52Fehlen aber nur noch wenige Jahre bis zum Halljahr, so soll er ebenfalls nachrechnen; nach Massgabe seiner Dienstjahre hat er sein Lösegeld zu entrichten.stylus53Wie ein Tagelöhner, der jahraus, jahrein arbeitet, soll er bei ihm sein, und er soll ihn vor deinen Augen nicht als harter Herr behandeln.stylus3. Mose 25:43, 3. Mose 25:46, 3. Mose 25:43, 3. Mose 25:4654Wird er aber nicht in dieser Weise losgekauft, so soll er im Halljahr mitsamt seinen Kindern frei ausgehen.stylus2. Mose 21:2, 2. Mose 21:3, 2. Mose 21:2, 2. Mose 21:3, Jesaja 49:955Denn mein sind die Israeliten als Knechte, meine Knechte sind sie, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe, ich, der Herr, euer Gott.stylus3. Mose 25:42, 3. Mose 25:42, 2. Mose 20:2, 2. Mose 13:3, Jesaja 43:3