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Keiner, der Kriegsdienst tut, lässt sich in die Geschäfte des (gewöhnlichen) Lebens verstricken, damit er dem gefalle, der ihn zum Kriegsdienst angeworben hat. (a) 1Kor 9:24-27
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Ein Krieger, der zu Felde zieht, darf sich nicht in bürgerliche Geschäfte verstricken lassen; sonst kann er dem Feldherrn nicht gefallen, der ihn angeworben hat.