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Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau totstößt, so soll das Rind gesteinigt und darf sein Fleisch nicht gegessen werden; der Besitzer des Rindes aber soll frei ausgehen.
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Wenn ein Ochse einen Mann Oder Weib stoßet, daß er stirbt, so soil man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.