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Der Fürst soll auch nichts von dem Erbteil des Volkes nehmen, daß er sie mit Gewalt von ihrer Besitzung verstoße. Er soll von seinem eigenen Besitztum seinen Söhnen ein Erbe geben, daß nicht jemand von meinem Volke aus seinem Besitz verdrängt werde!
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Es soli auch der Furst dem Volk nichts nehmen von seinem Erbteil, noch sie aus ihren eigenen Gutern stoßen, sondern soli sein eigen Gut auf seine Kinder erben, auf daß meines Volks nicht jemand von seinem Eigentum zerstreuet werde.