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5. Mose 25:Verse 5

GerSch
5

Wenn Brüder beieinander wohnen und einer von ihnen kinderlos stirbt, so soll das Weib des Verstorbenen nicht einen fremden Mann von auswärts nehmen, sondern ihr Schwager soll zu ihr kommen und sie zum Weibe nehmen und die Schwagerpflicht an ihr vollziehen.

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Wenn Bruder beieinanderwohnen, und einer stirbt ohne Kinder, so soil des Verstorbenen Weib nicht einen fremden Mann drauden nehmen, sondern ihr Schwager soil sie beschlafen und zum Weihe nehmen und sie ehelichen.

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5. Mose 25:5 - Schlachter 1951 | Sacrilo