arrow_back

5. Mose 19:Verse 15

GerSch
15

Ein einzelner Zeuge soll nicht auftreten wider jemand, wegen irgend einer Missetat, oder wegen irgend einer Sünde, womit man sich versündigen kann; sondern auf der Aussage von zwei oder drei Zeugen soll jede Sache beruhen.

compare_arrows

Übersetzungen Vergleichen

Es soil kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend einer Missetat Oder Sünde, es sei, welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Munde zweier Oder dreier Zeugen soil die Sache bestehen.

Werbung
5. Mose 19:15 - Schlachter 1951 | Sacrilo