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4. Mose 9:Verse 14

GerSch
14

Und wenn ein Fremdling bei euch wohnt und dem HERRN das Passah halten will, so soll er es nach der Satzung und dem Rechte des Passah halten. Einerlei Satzung soll für euch gelten, für den Fremdling wie für die Landeskinder.

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Und wenn ein Fremdling bei euch wohnet, der soil auch dem HERRN Passah halten und soil's halten nach der Satzung und Recht des Passah. Diese Satzung soil euch gleich sein, dem Fremden wie des Landes Einheimischen.

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4. Mose 9:14 - Schlachter 1951 | Sacrilo