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Im zweiten Monat, am vierzehnten Tage, gegen Abend, sollen sie es halten und sollen es mit ungesäuertem Brot und bittern Kräutern essen,
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aber doch im andern Monden, am vierzehnten Tage zwischen Abends, und soil es neben ungesauertem Brot und Salsen essen.