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Es soll aber das Fleisch des Lob und Dankopfers am Tage seiner Darbringung gegessen werden; man darf nichts davonübriglassen bis zum Morgen.
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Und das Fleisch des Lobopfers in seinem Dankopfer soil desselben Tages gegessen werden, da es geopfert ist, und nichts übergelassen werden bis an den Morgen.