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bis der HERR euren Volksgenossen, ebenso wie euch, Ruhe geschafft hat und auch sie das Land in Besitz genommen haben, das der HERR, euer Gott, ihnen jenseits des Jordans geben wird; dann mögt ihr wieder heimkehren, ein jeder zu seinem Besitztum, das ich euch gegeben habe.‹ –
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bis daß den HERR eure Bruder auch zur Ruhe bringe, wie euch, daß sie auch das Land einnehmen, das ihnen der HERR, euer Gott, geben wird jenseit des Jordans; so sollt ihn dann wiederkehren zu euren Besitzung, die ich euch gegeben habe.