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2. Chronik 19:Verse 10

GerMenge
10

In jedem Rechtsstreit, der euch von seiten eurer Volksgenossen, die in ihren Ortschaften wohnen, vorgelegt wird, er betreffe irgendeinen Fall von Blutschuld oder irgendein Gesetz und Gebot oder irgendwelche Satzungen und Rechte, sollt ihr die Leute belehren, damit sie sich nicht gegen den HERRN vergehen und kein Zorn über euch und eure Volksgenossen kommt. So müßt ihr verfahren, damit ihr euch nicht verschuldet.

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In alien Sachen, die zu euch kommen von euren Brudern, die in ihren Stadten wohnen, zwischen Blut und Blut, zwischen Gesetz und Gebot, zwischen Sitten und Rechten, sollt ihr sie unterrichten, dafi sie sich nicht verschuldigen am HERRN, und ein Zorn uber euch und eure Bruder komme. Tut ihm also, so werdet ihr euch nicht verschuldigen.

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2. Chronik 19:10 - Menge Bibel | Sacrilo